Summary | New Berlin office of the Federal Ministry of Education and Research The art in architecture competition for the for the new Berlin office of the Federal Ministry of Education and Research has just been completed. On 28 February 2013, the second jury meeting was held in Berlin. For four different sites the jury under the chairmanship of Dr. Hans-Joerg Clement awarded four first prizes and two second prizes. The winners were informed immediately after the meeting. The construction period is scheduled for the first term of 2014. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktuell | Die Preisgerichtssitzung der 2. Phase fand am 28. Februar 2013 statt. Das Preisgericht unter dem Vorsitz von Dr. Hans-Jörg Clement wählte aus den 14 in der 2. Phase verbliebenen Arbeiten an den vier Standorten vier erste Preise und zusätzlich an den Standorten 1 und 3 zwei zweite Preise aus. Die Gewinner wurden unmittelbar im Anschluss an die Preisgerichtssitzung benachrichtigt. Die Veröffentlichung der Gewinner erfolgte im Rahmen der Ausstellung im Kronprinzenallee in Berlin in der Zeit vom 27. Juni bis 14. Juli 2013. Weitere Informationen hier und unter www.bmbf.de. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslober | BAM Deutschland AG Mönchhaldenstraße 26 D-70121 Stuttgart Weitere Informationen unter www.bam-deutschland.de | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nutzer | Bundesministerium für Bildung und Forschung Dienstsitz Berlin Hannoversche Straße 28-30 D-10115 Berlin Weitere Informationen unter www.bmbf.de | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standort | In städtebaulich prominenter Lage nahe dem Berliner Hauptbahnhof, dem Deutschen Bundestag, der Bundespressekonferenz und dem Bundeskanzleramt wird am Kapelle-Ufer durch Heinle, Wischer und Partner, Berlin, der Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung errichtet. Weitere Informationen unter www.heinlewischerpartner.de. Eigens geschaffene Kunstwerke werden den Ministeriumsneubau bereichern und zum Selbstverständnis des Hauses beitragen. Es sind Kunstwerke an fünf Orten im Gebäude vorgesehen, die sich durch ihre Lage und die vorgesehene Nutzung auszeichnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgabe | Im Rahmen des Wettbewerbs sollen für die fünf vorgesehenen Standorte Vorschläge zur künstlerischen Gestaltung eingereicht werden. Die Teilnehmer des Wettbewerbs sollen für mindestens einen der fünf Orte je eine Idee einreichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wird als offener, 2-phasiger Wettbewerb ausgelobt. Das Verfahren ist in beiden Phasen anonym. Die Teilnehmer der 2. Phase werden über die offene 1. Phase ausgewählt. Das Preisgericht wird bis zu 4 Bewerber pro Standort auswählen, die ihre Entwürfe während der 2. Phase detaillierter ausarbeiten werden. Die Wettbewerbsbedingungen orientieren sich an den Richtlinien des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) von 2007. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Preisgericht. Dieses setzt sich aus den nachfolgend genannten Personen zusammen. Fachpreisrichter :
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Sachpreisrichter:
Stellvertretende Sachpreisrichter
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Preise und Honorare | Für die Realisierung (Planung und Ausführung einschließlich aller Nachweise, Gutachten, Nebenkosten u.a.m.) eines oder mehrerer Kunstwerke stehen als Gesamtbudget 500.000,00 Euro (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Das Budget ist dabei anteilig auf die fünf Standorte aufgeteilt. Jeder Teilnehmer der 2. Wettbewerbsphase, der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgibt, erhält 1.600,00 Euro Bearbeitungshonorar (inkl. Mwst.) nach Abschluss des Verfahrens. Je Standort wird ein 1. und ein 2. Preis vergeben. Folgende Preisgelder sind dabei vorgesehen: 1. Preis: 4.000,00 Euro 2. Preis: 2.000,00 Euro | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Zur Teilnahme am Wettbewerb sind berechtigt: a) Professionelle bildende Künstler, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Der Nachweis der bisherigen künstlerischen Tätigkeit ergibt sich aus einem Werksverzeichnis, einem Ausstellungsverzeichnis und einer aussagekräftigen Vita. b) Arbeitsgemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Anforderungen unter a) erfüllt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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