AktuellDas Verfahren wurde am 7. Dezember 2018 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
EU-Veröffentlichung

Die Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb endete am 11. Januar 2019, 10.00 Uhr.

Die Frist zur Abgabe des Honorarangebotes endet am 28. Januar 2019.

Rückfragen zur Angebotsabgabe können im "online forum" auf ebenfalls dieser Web-Seite gestellt werden.
AuftraggeberDeutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE)
Sigmund-Freud-Straße 27
53127 Bonn
VerfahrenDie Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieses Verfahrens fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf.

Es sollen sodann 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Gegenstand des VerfahrensGegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Generalplanerleistungen, bestehend insbesondere aus Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Planung Gebäudetechnische Anlagen einschl. Labortechnik, Beratungsleistungen Brandschutz, Bauphysik, Geotechnik und Vermessung für den Neubau des DZNE Biorepository, Bonn.
Die Planung der kryotechnischen Anlagen ist nicht Gegenstand des Generalplanungsauftrags, sondern erfolgt durch den Anlagenhersteller; der Generalplaner hat die Planung des Anlagenherstellers aber mit seinen Generalplanungsleistungen zu koordinieren und in seine Generalplanung zu integrieren sowie Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme dieser Anlagen mit den übrigen Bauausführungsleistungen zu koordinieren und bauherrenseitig zu begleiten.
TeilnahmeberechtigungZugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn mindestens ein Mitglied die zuvor genannte Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Die übrigen Mitglieder müssen berechtigt sein, entweder die Berufsbezeichnung Architekt/in oder die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden; juristische Personen als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen jeweils einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der eine entsprechende Berechtigung aufweist.
Termine
EU-Veröffentlichung7. Dezember 2018
Ende der Bewerbungsfrist11. Januar 2019
Aufforderung zum Angebot28. Januar 2019
Angebotsfrist bis28. Februar 2019
Bietergesprächevoraussichtlich 18. bis 20. März 2019
Zuschlagserteilungvoraussichtlich 17. Mai 2019