Aktuell | Das Preisgericht der 2. Phase hatte am 10. Dezember 2021 getagt und drei Projekte mit einem 2. Preis ausgezeichnet. In der anschließenden Überarbeitungsphase von Januar - März 2022 wurde das Projekt von Franz und Sue ZT GmbH mit Schenker Salvi Weber ZT GmbH zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Alle Arbeiten des Verfahrens finden Sie hier: ergebnis | |||||||||||||||||||||||||||||
Ausloberin | BSR Südkreuz Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG Ringbahnstraße 101/103 12103 Berlin Ein Unternehmen der BSR-Gruppe | |||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 3 (nichtoffen) und Abs. 4 (2-phasig) ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. | |||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmende | Über ein offenes Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) wurden die folgenden 20 Teilnehmende zur Teilnahme an der 1. Phase des Wettbewerbs ausgewählt: Baumschlager Eberle Architekten | BE Berlin GmbH, Berlin Behnisch Architekten, Stuttgart Burckhardt+Partner GmbH Generalplaner, Berlin CROSS Architecture, Aachen Eller + Eller Architekten GmbH, Berlin Franz und Sue ZT GmbH mit Schenker Salvi Weber Architekten, Wien Heinle Wischer Gesellschaft für Generalplanung mbH, Berlin HENN GmbH, Berlin HPP International Planungsgesellschaft mbH mit Planteam Schwarz, Querfeldeins, Knippers Helbig GmbH, Berlin, Dresden, Stuttgart Jakob + MacFarlane sas, Paris kadawittfeldarchitektur GmbH, Aachen KSP ENGEL GmbH mit St raum a, AWD, decon, Berlin, Köln, Dresden LOVE architecture and urbanism mit Lorenz Consult ZT GmbH und Architektur Consult ZT GmbH, Graz MR Müller Reimann Planungsgesellschaft Berlin mbH, Berlin Ortner & Ortner Baukunst Gesellschaft von Architekten mbH mit capattistaubach urbane Landschaften, Berlin RLP Rüdiger Lainer + Partner Architekten ZT GmbH, Wien T. R. Hamzah & Yeang Sdn. Bhd. mit Werner Sobek AG und Werner Sobek Green Technologies GmbH, Selangor/Malaysia und Stuttgart VIGUIER mit rundzwei Architekten, Paris und Berlin XDGA - Xaveer De Geyter Architects, Brüssel ZRS Architekten GvAmbH, Berlin Aus den in der 1. Phase des Wettbewerbs eingegangenen Arbeiten werden vom Preisgericht in der Sitzung des Preisgerichts der 1. Phase mind. 7 bis max. 10 Teilnehmende ausgewählt. Diese vertiefen die Wettbewerbsbeiträge in der 2. Phase des Wettbewerbs auf Basis des Entwurfskonzeptes aus der 1. Phase. | |||||||||||||||||||||||||||||
Jury | Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Dr.-Ing. Verena Brehm, Architektin, Hannover Prof. Dr.-Ing. Uta Pottgiesser, Architektin, Berlin/Detmold/Delft Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin/Münster Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt a. M./Hannover Julian Weyer, Architekt, Århus Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Francesca Saetti, Architektin, Berlin Prof. Joachim Schultz-Granberg, Architekt, Berlin/Münster Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende BSR, Berlin André Steffen, Vorsitzender Gesamtpersonalrat BSR, Berlin Manfred Kühne, Abteilungsleiter Städtebau und Projekte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Land Berlin Jörn Oltmann, Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Bauen Tempelhof-Schöneberg, Berlin Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Werner Kehren, Vorstand Finanzen BSR, Berlin Frank Hempel, Stellvertretender Vorsitzender Gesamtpersonalrat BSR, Berlin Susanne Walter, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Land Berlin Ina Carrasco, Leiterin Stadtentwicklungsamtes Tempelhof-Schöneberg, Berlin | |||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Aufwandsentschädigung | Die Ausloberin stellt insgesamt 475.000 Euro (netto) als Wettbewerbssumme zur Verfügung. In der 1. Phase wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 120.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wird unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 105.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Die Preissumme der 2. Phase beträgt 250.000 Euro (netto). Als Preise sind vorgesehen: 1. Preis: Euro 125.000 2. Preis: Euro 75.000 3. Preis: Euro 50.000 | |||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Zur Bearbeitung des Wettbewerbes sind nur die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Architektinnen bzw. Architekten oder ihr Büro berechtigt. Die Aussagen in den eingereichten Urheberrechtserklärungen sind verbindlich. Die Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahmeberechtigung der Urheberinnen oder Urheber („Verfasser“ gem. RPW 2013) wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gem. §4 Abs.1 und 2 RPW 2013) überprüft, ebenso wie die Übereinstimmung der Urheberschaft der eingereichten Arbeit mit den Angaben im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. | |||||||||||||||||||||||||||||
Geforderte Leistungen im Wettbewerb | In der 1. Phase des Wettbewerbs sind Lösungsansätze im Sinne des § 3 Abs. 4 RPW 2013 auszuarbeiten. Gefordert werden dabei ein Konzept für die städtebauliche Aufteilung des Wettbewerbsgebiets. Weitere Vorgaben sind der Wettbewerbsauslobung zu entnehmen, die nur die zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ausgewählten Teilnehmenden erhalten. | |||||||||||||||||||||||||||||
Kriterien für die Bewertung der Projekte | Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. - Entwurfsidee - Städtebauliche Bezüge - Gestaltung der Baukörper und Freiräume - Innere und äußere Erschließung - Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms - Nachhaltigkeit und Energieeffizienz - Funktionalität Zusätzlich für Phase 2: - Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb | |||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Beauftragung | Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger mit Generalplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 38 HOAI (Freianlagen), § 51 HOAI (Tragwerksplanung) und § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie Beratungsleistungen, insbesondere gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1, namentlich Nr. 1.2 Bauphysik, 1.3 Geotechnik und 1.4 Ingenieurvermessung, sowie Leistungen für den Brandschutz gem. AHO Nr.17 stufenweise zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn die Ausloberin das Projekt nicht oder nur hinsichtlich des Teils A realisiert. | |||||||||||||||||||||||||||||
Termine |
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Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, haben die Informationen in den Auslobungsunterlagen Vorrang. |