Aktuell | Die Sitzung des Preisgerichts hat am Mittwoch, den 27. April 2022 in Eutin stattgefunden. Der 1. Preis ging an Staab Architekten und Atelier Loidl, Landschaftsarchitekten. Das Ergebnis und alle weiteren Projekte werden in einer Online-Ausstellung auf dieser Web-Seite unter "ergebnis" oder direkt unter diesem link www.phase1.de gezeigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ausloberin | Stadt Eutin Markt 1 23701 Eutin www.eutin.de | |||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 3 (nichtoffen) ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen: Prof. Gernot Schulz, Architekt, Köln Marie-Luise Zastrow, Architektin, Kiel Klaus Brendle, Architekt, Lübeck Dietmar Walberg, Architekt, Kiel TonioTrüper, Landschaftsarchitekt, Lübeck Susanne Stange, Stadt Eutin Nils Hollerbach, Kreis Ostholstein, Eutin Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen: Carsten Behnk, Bürgermeister Stadt Eutin Oliver Martins, Schulleitung Gustav-Peters-Schule, Eutin Thomas Panten, Schulamt Ostholstein Sascha Clasen, Fraktion der CDU, Eutin Christoph Gehl, Fraktion der SPD, Eutin Anette Granzin, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Eutin | |||||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Aufwandsentschädigung | Die Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen, Preise und ggf. Anerkennungen insgesamt 190.000 Euro (netto) als Wettbewerbssumme zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf Grundlage der Berechnung eines Kostenrahmens im Zuge der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Schulstandort und auf Grundlage der §§ 33ff und 38ff HOAI 2013 ermittelt. Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von 90.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von 100.000 Euro (netto) ausgeschüttet, vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise: 1. Preis: Euro 50.000 2. Preis: Euro 30.000 3. Preis: Euro 20.000 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmende | Über ein offenes Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) wurden 15 Teilnehmende zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Zur Bearbeitung des Wettbewerbes sind nur die über das Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) ausgewählten Architektinnen bzw. Architekten oder ihr Büro berechtigt. Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (oder auch mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten als Unterauftragnehmerinnen/ Unterauftragnehmer). Die Aussagen in den eingereichten Urheberrechtserklärungen sind verbindlich. Die Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahmeberechtigung der Urheberinnen oder Urheber („Verfasser“ gem. RPW 2013) wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gem. §4 Abs.1 und 2 RPW 2013) überprüft, ebenso wie die Übereinstimmung der Urheberschaft der eingereichten Arbeit mit den Angaben im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Kriterien für die Bewertung der Projekte | Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. - Entwurfsidee, - Städtebauliche bzw. räumliche Bezüge, - Gestaltung der Baukörper und Freiräume sowie Aufteilung - Innere und äußere Erschließung, - Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, - Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, - Funktionalität, - Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Termine |
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Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |