AktuellDie 1. Stufe des Wettbewerbs ist abgeschlossen. Das Preisgericht ist am 10. November 2016 in Wien zusammentreten und hat die Teilnehmer für die 2. Stufe ausgewählt. Der Bearbeitungszeitraum der 2. Stufe beginnt Ende Februar 2017.
AusloberinAusloberin des Verfahrens ist die „Liegenschaften-Eigentümergemeinschaft“ bestehend aus
• Gunoldstraße 14 Errichtungs GmbH
• Fritz Quester Liegenschaftsverwaltung GmbH
• Ing. Wolfgang Kaim
• Song & Kong Immobilien GmbH
• Sparkassen Versicherung AG
• BWS Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft

vertreten durch die

BWS-Gruppe
Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft,
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Margaretengürtel 36-40
1050 Wien
VerfahrenDer Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb in zwei Stufen mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren nach Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) Artikel V 1b, 2a und 3b ausgelobt, soweit nicht anderes festgelegt ist
Das Verfahren ist in der 1. Stufe anonym. Für die 2. Stufe wird die Anonymität aufgehoben, um einen Dialog zwischen Preisgericht und Teilnehmer im Rahmen einer Zwischenpräsentation zu ermöglichen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Teilnehmer Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden insgesamt zwölf Architekten, bzw. Gruppen oder Arbeitsgemeinschaften aus solchen aufgefordert.
Zur Weiterbearbeitung im Rahmen der 2. Stufe wird das Preisgericht für jedes Baufeld ca. drei Teilnehmer anhand der in der 1. Stufe eingereichten Arbeiten auswählen.
Die folgenden fünf Teilnehmer wurden vorab durch die Ausloberin zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt:
• Eller + Eller Architekten, Düsseldorf/Deutschland
• HNP architects ZT GmbH, Wien/Österreich
• Kleboth Lindinger Dollnig ZT GmbH, Linz/Österreich
• sauerbruch hutton architekten, Berlin/Deutschland
• Zechner & Zechner ZT GmbH, Wien/Österreich
Die weiteren sieben wurden durch ein international offenes Bewerbungsverfahren ermittelt:
• AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien in Arbeitsgemeinschaft mit
  Atelier an der Wien – Univ.Prof. DI Dr. Erich Raith, Wien
• Behnisch Architekten, Stuttgart/Deutschland
• COBE Berlin GmbH, Berlin/Deutschland
• Hohensinn Architektur, Graz
• Mecanoo, Delft/Niederlande
• Morger Partner Architekten AG, Basel/Schweiz
• schneider+schumacher, Frankfurt am Main/Deutschland in Arbeitsgemeinschaft mit
  Dietrich | Untertrifaller Architekten ZT GmbH, Bregenz
Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen ist in der 1. Stufe die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekten mit Landschaftsarchitekten als Mitverfasser erforderlich. Die ausgewählten Architekten haben die Landschaftsarchitekten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zu benennen.
Teilnahme-
berechtigung
Als befugt gelten Österreichische Architekten und Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung und Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des Berufes eines selbständigen Architekten berechtigt sind – jeweils in Zusammenarbeit mit Personen die in Ihrem Heimatland zur Ausübung des Berufes eines selbständigen Landschaftsarchitekten berechtigt sind.
Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen, haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Preise und Bearbeitungs-
honorare
Die Ausloberin stellt für Bearbeitungshonorare, Preise und Anerkennungspreise einen Gesamtbetrag in Höhe von 300.000 Euro (netto) zur Verfügung (Wettbewerbssumme).
Jeder Teilnehmer der 1. Stufe, der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Stufe abgibt, erhält ein pauschales Bearbeitungshonorar in Höhe von 10.000 Euro (netto). Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer der 2. Stufe, der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Stufe abgibt, erhält ein pauschales Bearbeitungshonorar in Höhe von 7.000 Euro (netto).
Für Preise und Anerkennungspreise wird in der 1. Stufe zusätzlich Preissumme von 20.000 Euro (netto), in der 2. Stufe zusätzlich eine Preissumme von 55.000 Euro (netto) ausgeschüttet. Die Verteilung der Preissummen erfolgt in Abhängigkeit von der Entscheidung über die Empfehlung des Preisgerichts bezüglich der weiteren Bearbeitung durch mehrere der Wettbewerbsteilnehmer.
Bearbeitungshonorare und Preisgelder sind Nettobeträge. Preisträger oder Teilnehmer, die in Österreich Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
AbsichtserklärungDie Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen der Preisträger der 1. Stufe mit der weiteren Bearbeitung der verfahrensgegenständlichen städtebaulichen Leistungen gemäß Abschnitt D §6 HOA 2004 zur Erstellung eines Masterplans für das Gesamtareal sowie mit Teilen der Leistungen der Freianlagengestaltung mindestens bis zur abgeschlossenen Entwurfsplanung gemäß Abschnitt A.10 der Honorarleitlinien Landschaftsarchitektur (HR-LA) der ÖGLA beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird.
Des weiteren wird die Ausloberin, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, mehrere der Preisträger der 2. Stufe parallel mit der weiteren Bearbeitung der verfahrensgegenständlichen Leistungen für Teilprojekte innerhalb der Gesamtaufgabe (Teile der Architektenleistungen) gemäß Abschnitt A § 3, jeweils mindestens bis zur abgeschlossenen Entwurfsplanung beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird. Die Beauftragung darüber hinaus gehender Teilleistungen der Planung und weiterer Leistungen gemäß HOA 2004 ist Gegenstand der Verhandlungen im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Zusammenhang mit der noch ausstehenden Entscheidung über das Realisierungsmodell. Ziel ist eine Lösung, die die Umsetzung der Qualität der Wettbewerbsarbeit unterstützt. Sollte einer oder mehrere der mit Leistungen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung beauftragten Preisträger nicht über die Entwurfsplanung hinaus beauftragt werden, bzw. sollte das Auftragsverhältnis nach der Entwurfsplanung gelöst werden, kann das Werknutzungsrecht durch eine Abschlagszahlung bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Baufeld (netto) für den oder die betreffenden Wettbewerbsgewinner an Dritte übertragen werden.
Durch die Abgabe der Arbeit erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag nach österreichischem Recht abzuschließen, in welchem im Rahmen des Urheberrechtsgesetztes Urhebernutzungs- und sonstige Schutzrechte, insbesondere Nutzungs- und Änderungsrechte, an den Leistungen des Teilnehmers entsprechend geregelt sind.
Die Teilnehmer erklären sich weiterhin bereit, im Falle einer Beauftragung die lokale Präsenz und die Kompetenz hinsichtlich der in Wien gültigen Planungsnormen und Bauvorschriften durch Eröffnung eines Büros, Einbeziehung eines Partnerbüros oder andere geeignete Vorkehrungen zu gewährleisten.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
PreisgerichtDie Beurteilung der in beiden Wettbewerbsstufen eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

Fachpreisrichter:
Robert Kniefacz, stellv. Dienststellenleiter MA 19 Architektur und Stadtgestaltung, Wien
Gregor Puscher, stellv. Abteilungsleiter MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung, Wien
Isolde Rajek, Landschaftsarchitektin, Wien
Ute Schneider, Architektin, Zürich
Fritz Schumacher, Architekt, Basel/Schweiz
Marina Stankovic, Architektin, Berlin/Deutschland

Sachpreisrichter:
Christoph Chorherr, Vertreter Geschäftsgruppe Stadtentwicklung
Gerhard Kubik, Gemeinderat Wien
Robert Korab, Koordinator kooperatives Planungsverfahren Muthgasse, Wien
Thomas Mader, Bezirksrat 19. Bezirk, Wien
Matthew C. Rochelt, Vertreter Liegenschaften-Eigentümergemeinschaft

Stellvertretende Fachpreisrichter:
Eckart Herrmann, Dezernatsleiter W2, MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung, Wien
Carla Lo, Landschaftsarchitektin, Wien
Peter Lorenz, Architekt, Wien
Irene Lundström, MA 19 Architektur und Stadtgestaltung, Wien

Stellvertretende Sachpreisrichter:
Barbara Novak, Gemeinderätin Wien
Bernhard Steger, Stellv. Büroleiter Geschäftsgruppe Stadtentwicklung (GGr SVKEB)
Anton-Leonhard Werner, Vertreter Liegenschaften-Eigentümergemeinschaft
N.N. Vertreterin/Vertreter 19. Bezirk, Wien
N.N. Vertreterin/Vertreter Herr Korab

Sachverständige:
Karl Schönhuber, Lärmschutz, Rosinak & Partner, Wien
Michael Skoric/Michael Szeiler, Verkehr, Rosinak & Partner, Wien
Simon Tschannett/Matthias Ratheiser, Windkomfort, Weatherpark GmbH Meteorologische Forschung und Dienstleistungen


Weitere Sachverständige werden im Verlauf des Verfahrens hinzugezogen.
Termine
Bewerbungszeitraum20. Juni bis 8. Juli 2016
Auswahlsitzung19. Juli 2016
Bearbeitungszeitraum 1. Stufe8. August bis 17. Oktober 2016
Teilnehmerkolloquium 1. Stufe18. August 2016
Preisgerichtssitzung 1. Stufe10. November 2016
Bearbeitungszeitraum 2. Stufe27. Februar bis 15. Mai 2017
Teilnehmerkolloquium 2. Stufe9. März 2017
Abgabe Modell 2. Stufe22. Mai 2017
Preisgerichtssitzung 2. Stufe19. und 20. Juni 2017
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