AktuellDer Planungswettbewerb wurde am 29. April 2024 gestartet und mit der Sitzung des Preisgerichts am 26./27. August 2024 abgeschlossen. Anschließend fanden Verhandlungen mit den Preisträgern statt.

Am 29. Oktober 2024 wurde die öffentliche Ausstellung mit einem Festakt eröffnet und wird bis zum 9. Dezember 2024 im Bestandsgebäude in Saarbrücken zu den Öffnungszeiten des Instituts öffentlich ausgestellt. Alle Entwürfe sind auch hier online auf der Projekthomepage zu sehen.
AusloberinHelmholtz-Zentrum für Infektionsforschung
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig

in Abstimmung mit

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
Stadt Saarbrücken
VerfahrenDer Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69 ff bzw. als einstufiger, begrenzt offener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach den „Grundsätzen und Richtli-nien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens“ (GRW Saar 2015) Abs. 2.2 und 2.4.3 mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ausgelobt.
PreisgerichtFachpreisrichter/-innen:

Prof. Stefanie Eberding
Architektin, Stuttgart

Prof. Gisela Glass
Architektin, Berlin

Jens Kuchenbecker
Architekt, Forschungszentrum Jülich

Rainer Post
Architekt, München

Heike Röttgen
Landschaftsarchitektin, Limburgerhof

Alexander Schwehm
Architekt, Saarlouis

Ralf Streckwall
Architekt, Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC), Berlin

Matthias Vollmer
Architekt, Ministerialrat Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bonn


Sachpreisrichter/-innen:

Patrick Berberich
Baudezernent der Stadt Saarbrücken

Wiebke Küpper
OFD Karlsruhe, Abt. Bundesbau, Karlsruhe

Prof. Dr. Rolf Müller
Geschäftsführender Direktor Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland

Dr. Roland Rolles
Vize-Präsident Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Dr. Jens Rosenbaum
Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarland

Christian Scherf
Administrativer Geschäftsführer Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, Braunschweig

Dr. Stephanie Thomas
Verwaltungsdirektorin, Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland, Saarbrücken
Beurteilungsverfahren im WettbewerbDie Wettbewerbsbeiträge werden anhand der bekannt gemachten Kriterien beurteilt, die im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeitsbetrachtung ganzheitlich die Qualität des Gebäudeentwurfs betreffen, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge oder Wichtung darstellt. Die Präzisierung der Kriterien ergibt sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten.

Entwurfsidee
Städtebau und Gestaltung
Innere und äußere Raumqualität
Programmerfüllung
Nutzungsqualität
Konstruktives System
Ökologische Qualität und Strategie für Energieeinsparung
Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Preise und Aufwands-entschädigungDer Auslober stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 220.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis des § 35 HOAI 2021 und GRW Saar 2015 vor dem Hintergrund der Größe und Komplexität des Projekts sowie der Anforderungen des Wettbewerbs ermittelt worden.
Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von 140.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt

Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von 80.000 Euro (netto) ausgeschüttet; vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise

1. Preis: Euro 32.000 Euro
2. Preis: Euro 24.000 Euro
3. Preis: Euro 16.000 Euro
4. Preis: Euro 8.000 Euro
Teilnehmer/-innenAlle Teilnehmende werden durch einen international offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden 14-16 Teilnehmende aufgefordert, darunter voraussichtlich 3, die aus einem separaten Topf für "junge und kleine Büros" gelost werden.
Zur Teilnahme am Planungswettbewerb ist jeweils nur der/die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber, Bewerberin oder Bewerbungsgemeinschaft bzw. sein/ihr Büro berechtigt.
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt gem. Abs.3.2 GRW Saar 2015 sind Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen bzw. Architekten und Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten mit entsprechender Eignung. Darin teilnahmeberechtigt sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeich-nung „Architekt/in“ (für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1) bzw. „Landschaftsarchitekt/in“ (für die Objektplanung Freianlagen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 2)berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden.
TeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisse sind die Abs. 3.2.3 der GRW Saar 2015 sowie § 6 und § 7 VgV beschriebenen. Die Teilnahmehindernisse betreffen alle Mitglieder etwaiger Bewerbungs- bzw. Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen.
Weitere BeauftragungBei der Umsetzung des Projekts wird der Auslober, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in Abs.5.1.1 GRW Saar 2015 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sowie §39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) in Verbindung mit den Regelungen nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) für den 2. Bauabschnitt und, sofern und sobald dieser realisiert werden soll, auch für den 3. Bauabschnitt (erster bzw. zweiter Teilabschnitt der Wettbewerbsaufgabe) beauftragen, sofern der (Weiter-)Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht, so dass durch Art und Umfang der Beauftragung sichergestellt wird, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Eine darüberhinausgehende Beauftragung mit den gleichen Leistungen für den 4. Bauabschnitt sowie weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 wird als Option für den Auslober vorgesehen.

Für die Auftragsvergabe tritt die Ausloberin mit den Preisträgern/innen des Wettbewerbs in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein. Die Ausloberin wird die Preisträger/innen zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern und gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Die einzureichenden Eignungsnachweise hat die Ausloberin bereits gemäß § 70 Abs. 2 VgV in Anlage 1 der Wettbewerbsbekanntmachung bekannt gegeben.

Die Auftragsvergabe wird nach Zuschlagskriterien erfolgen, die in der Bekanntmachung mitgeteilt wurden (Anlage 4 der Bekanntmachung). Die Ergebnisse und Platzierungen aus dem Wettbewerb werden dabei ein Gewicht von 40% haben (der 1. Preis wird mit 40%, der letzte Preis mit 0% und die dazwischen liegenden mit interpolierteer Prozentzahl gewichtet). Daneben werden die Honorarhöhe zu 20% und weitere auftragsbezogene Kriterien zu 40% maßgeblich sein, die die Prozessqualität, die persönliche Kompetenz des Planungsteams sowie die Lösungskompetenz beinhalten. Letztere beurteilt die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs.
Termine
Bearbeitungszeitraum: 29. April – 9. Juli 2024 (verlängert)
Abgabe Modell: 16. Juli 2024 (verlängert)
Teilnehmendenkolloquium: 7. Mai 2024
Preisgerichtssitzung:26./27. August 2024


Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und der Wettbewerbsbekanntmachung sind die Informationen in der Wettbewerbsbekanntmachung bindend.