Aktuell | Der Planungswetttbewerb "Quartier am Karlsplatz" in Stuttgart wurde am 14. Juli 2009 bekannt gegeben. Am 17. September 2009 wurden aus 129 Bewerbern 7 Teilnehmer ausgewählt, die neben den 5 im Vorfeld ausgewählten Architekten ab 12. Oktober 2009 die Wettbewerbsaufgabe bearbeiten. Am 3. März 2010 hat die Entscheidung über die 11 eingereichten Entwürfe stattgefunden. Die Preise und weiteren Teilnehmer sind unter "Ergebnis" dargestellt. Vom 8. März bis zum 20. März 2010 waren die Wettbewerbsbeiträge im Haus der Wirtschaft, Steinbeissaal, Stuttgart öffentlich ausgestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslober | Land Baden-Württemberg (Finanzministerium Baden-Württemberg) und E. Breuninger GmbH & Co. vertreten durch die EKZ Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgabe | Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für einen Neubaukomplex am Karlsplatz im Zentrum Stuttgarts. Vorgesehen ist eine Nutzung durch Ministerien des Landes Baden-Württemberg, ein Hotel sowie Einzelhandel und Gastronomie mit einer oberirdischen Geschossfläche von ca. 47.000 qm (bei besonderer städtebaulicher und architektonischer Qualität bis 49.000 qm). Im Keller des Gebäudes Dorotheenstraße 10 (ehemaliges "Hotel Silber") ist beabsichtigt, einen Gedenkort für die dort verübten NS-Verbrechen einzurichten. Die Gestaltung des Gedenkortes ist nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standort | Das Wettbewerbsgebiet ist Teil des eng bebauten und durch öffentliche Plätze und historische Bauten gekennzeichneten Bezirks Stuttgart-Mitte. Weitere Informationen sowie Lagepläne erhalten Sie unter 'information'. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Ausgeschrieben wird ein Verhandlungsverfahren nach VOF mit integriertem, nichtoffenem Realisierungswettbewerb nach RPW 2008, § 3 Abs. 2. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmer | Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden 12 Teilnehmer zugelassen, von denen fünf durch den Auslober im Vorfeld gesetzt wurden und weitere sieben über ein Bewerbungsverfahren ausgewählt wurden. Die fünf gesetzten Büros sind: • UN-Studio, Amsterdam • Richard Meier, New York • Foster + Partners und Werner Sobek, Stuttgart • Kleihues & Kleihues, Berlin • Behnisch Architekten, Stuttgart | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Der Zulassungsbereich zum Bewerbungsverfahren umfasst alle Mitgliedsstaaten des WTO-Übereinkommens. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preise | Für Preise stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Als Preise sind vorgesehen: 1. Preis: 80.000,- Euro 2. Preis: 60.000,- Euro 3. Preis: 40.000,- Euro 4. Preis: 20.000,- Euro Jeder der Teilnehmer des Wettbewerbs, der eine prüffähige Arbeit abgibt, erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 30.000 Euro. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus Vertretern des Auslobers und der Stadt Stuttgart, sowie Architekten und Fachingenieuren zusammen. Die folgenden Personen werden dem Preisgericht angehören: Preisrichter
Fachpreisrichter
Stellvertretende Preisrichter
Stellvertretende Fachpreisrichter
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Termine |
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