Aktuell | Am 7. Juni 2006 hat das Preisgericht des Generalplanerwettbewerbs getagt. Von den eingereichten 10 Beiträgen wurden 3 Preise und 2 Ankäufe vergeben. Mehr davon finden Sie auf unserer Seite 'ergebnis'.![]() Das Bürogebäude an der KfW an der Senkenberganlage nach der Fertigstellung im Mai 2011 | |||||||||||||||||||||||||||||
Auslober | KfW Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main | |||||||||||||||||||||||||||||
Standort | Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in zentraler Lage in Frankfurt am Main, in der Nähe von Bahnhof und Messeglände. Es liegt im Stadtteil Westend östlich der Senckenberganlage, direkt vis-à-vis des Gründungsstandortes ‚Campus Bockenheim’ der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Zur Zeit befinden sich auf den Grundstücken das Institut für Physische Geographie (IPG), das Geologisch-Paläontologische Institut (GPI) und das Institut für Mineralogie (IMIN) der Johann Wolfgang Goethe-Universität, die im Zuge der Neubebauung wegfallen. Einen Lageplan und Abbildungen finden Sie unter 'Information'. | |||||||||||||||||||||||||||||
Projektinhalt | Die KfW beabsichtigt die Durchführung der im Folgenden beschriebenen Baumaßnahmen: Neubau des Bürogebäudes der KfW an der Senckenberganlage in Frankfurt am Main. Die neu zu errichtende BGF (oberirdisch) beträgt ca. 10.000 qm zzgl. Untergeschoss bzw. Untergeschosse. Der Auftrag umfasst die Generalplanungsleistung für die beschriebenen Baumaßnahme. Darin enthalten sind Leistungen - der Objektplanung für Gebäude - bei der Tragwerksplanung - bei der Technischen Ausrüstung (HLS+E) Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Objektplanung selbst zu erbringen; für die übrigen Leistungen ist der Einsatz von Unterauftragnehmern zulässig. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Generalplanungsleistung vor. | |||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR-offenem Bewerbungsverfahren nach VOF. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. | |||||||||||||||||||||||||||||
Jury | u.a. Fachpreisrichter: Prof. Matthias Sauerbruch, Architekt, Berlin/Stuttgart Prof. Ulrike Lauber, Architektin, München/Berlin Alexander Theiss, Architekt, Frankfurt am Main Dieter von Lüpke, Leiter des Stadtplanungsamtes, Frankfurt am Main Stellvertretende Fachpreisrichter: Prof. Anke Mensing, Architektin, Darmstadt Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin/Münster Sachpreisrichter: Detlef Leinberger, Vorstand der KfW, Frankfurt am Main Hans W. Reich, Vorstandssprecher der KfW, Frankfurt am Main Klaus J. Helms, KfW, Frankfurt am Main Stellvertretende Sachpreisrichter: Dr. Peter Klaus, Vorstand der KfW, Frankfurt am Main Ingrid Matthäus-Meier, Vorstand der KfW, Frankfurt am Main | |||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Ankäufe | Für Preise und Ankäufe standen insgesamt 127.000 Euro zur Verfügung. Davon entfielen etwa 15 % auf Planungsleistungen der TGA, weitere 8 % auf die Planungsleistungen der Tragwerksplanung. Als Preise waren vorgesehen: 1. Preis: Euro 51.000,00 2. Preis: Euro 32.000,00 3. Preis: Euro 19.000,00 Für Ankäufe stehen insgesamt 25.000,00 Euro zur Verfügung. Über die Ausschüttung von Preisen und Ankaufssumme hinaus wurden den Teilnehmern des Wettbewerbs keine Kosten erstattet. | |||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmer | Es wurden 10 Architekturbüros zur Teilnahme eingeladen. Zur Bearbeitung des Wettbewerbes ist nur der ausgewählte Teilnehmer bzw. sein Büro berechtigt. | |||||||||||||||||||||||||||||
Termine |
Der Auftraggeber hat für die zu planende Baumaßnahme die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt. | |||||||||||||||||||||||||||||
Bewerbungsverfahren | Erklärungen und Nachweise Zur Vorauswahl der Bewerber - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind in Bezug auf deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung und Zuverlässigkeit auf dem Bewerbungsbogen folgende Erklärungen abzugeben bzw. Nachweise zu führen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Eigenerklärung des Bewerbers zu seinen Gesamtumsätzen der vergangenen drei Jahre. Kann ein Bewerber aus einem wichtigen Grund diese Erklärung nicht abgeben, so kann er seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege oder Eigenerklärungen nachweisen. Eigenerklärung des Bewerbers, in der Vergangenheit bereits mindestens einmal als Generalplaner beauftragt und tätig gewesen zu sein. Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers (gemäß Nr. III.3.1) Darstellung der Mitarbeiterzahl in den vergangenen drei Jahren. Eigenerklärung des Bewerbers dazu, ob im Auftragsfall die Einrichtung eines Projektbüros in Frankfurt am Main beabsichtigt ist. Darstellung welche Fachdisziplinen mit dem eigenen Büro erbracht werden und welche Fachdisziplinen ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sowie Benennung der Unterauftragnehmer. Weiterhin Darstellung, mit welchen der benannten Unterauftragnehmer in der Vergangenheit bereits zusammengearbeitet wurde mit Benennung des Projekts. Vorlage einer Referenzliste. Die Referenzliste kann bis zu 15 Projekte enthalten und muss folgende Angaben beinhalten: - handelt es sich um ein Büro-/Verwaltungsgebäude - handelt es sich um ein Gebäude jeglicher Art vergleichbaren Volumens (qm BGF) - handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber - wurde die Planungsleistung vom Bewerber als Generalplaner erbracht Die Kriterien zur Bewertung der Referenzprojekte ergeben sich aus den vorstehend geforderten Angaben. Einzelheiten werden sich aus den Verdingungsunterlagen ergeben. Zur Bewertung der Architektur sind auf drei Blättern DIN A3 (einseitig bedruckt) Gebäude, die vom Bewerber geplant wurden bzw. Planungen, die der Bewerber erstellt hat und typisch für das Werk und die Herangehensweise des Bewerbers sind, abzubilden und vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften kann es sich um Referenzen der Bietergemeinschaft oder um Referenzen von Mitgliedern der Bietergemeinschaft handeln. Soweit Referenzen von Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, ist anzugeben, welche Leistungen von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft am Referenzobjekt oder für das Referenzobjekt erbracht wurden. Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003. Ein vom Auslober berufenes Gremium entscheidet über die Teilnahme. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers und zwei freien Architekten zusammen; die Mitglieder des Auswahlgremiums sind nicht Fachpreisrichter in diesem Verfahren. Die Auswahl erfolgt anhand von formalen und fachlichen Kriterien, die sich aus den geforderten Leistungen der Bewerbung ergeben. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren zugelassen sind natürliche Personen die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG und 89/48/EWG gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin Bietergemeinschaften und juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck Architektenleistungen gehören. Juristische Personen und Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Bewerber gestellt werden. Die Aussagen in der eingereichten Verfassererklärung sind verbindlich. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahmeberechtigung der Verfasser wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gem. GRW 95, 6.2) überprüft. |