Aktuell | Am Freitag, den 6. November 2009 hat das Preisgericht in Hannover nach intensiver Diskussion die Entwürfe für eine Weiterbearbeitung bestimmt.
Alle Teilnehmer der 1. Phase wurden per E-Mail benachrichtigt.
Am 12. Februar 2010 hat nunmehr die Entscheidung über die 16 in der 2. Phase eingereichten Entwürfe stattgefunden. Die Preise und Anerkennungen sind unter "Ergebnis" dargestellt. Vom 22. Februar bis zum 7. März 2010 sind die Wettbewerbsbeiträge im Landtagsgebäude in Hannover öffentlich ausgestellt. |
Online-Forum, 2. Phase | Im Online-Forum konnten anonym Fragen zur Aufgabenstellung und zum Verfahren gestellt werden.
Das Protokoll Online-Forum 2. Phase steht im Downloadbereich unter der Rubrik "Protokolle Wettbewerbe" zum download zur Verfügung. |
Auslober | Land Niedersachsen
letztlich vertreten durch das:
Staatliche Baumanagement Hannover
Celler Straße 7
30161 Hannover |
Projektinhalt | Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neukonzeption des Plenarbereichs des Niedersächsischen Landtags in Hannover einschließlich des Eingangsbereichs sowie des Restaurant- und Küchenbereichs. |
Verfahren | Offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen nach RPW 2008 §3 Abs. 1 und 3. Das Verfahren ist anonym, die Wettbewerbssprache ist deutsch. |
Preisgericht | Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus Vertretern des Auslobers, sowie Architekten und Fachingenieuren zusammen.
Dem Preisgericht werden die folgenden Juroren angehören:
Fachpreisrichter:
• | Prof. Carl Fingerhuth, Architekt/Stadtplaner, Zürich/Darmstadt | |
• | Hon. Prof. Johanne Nalbach, Architektin, Berlin | |
• | Prof. Gernot Schulz, Architekt, Köln | |
• | Prof. Arno Lederer, Architekt, Stuttgart | |
• | Kaspar Kraemer, Architekt, Köln | |
• | Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt am Main | |
• | Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen | |
• | Doris Nordmann, Abteilungsleiterin im Nds. Finanzministerium | |
• | Uwe Bodemann, Stadtbaurat Stadt Hannover |
Sachpreisrichter:
• | Hermann Dinkla, Präsident des Niedersächsischen Landtags | |
• | Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags (CDU) | |
• | Björn Thümler, Parl. Geschäftsführer der CDU-Fraktion | |
• | Hans-Werner Schwarz, Vizepräsident des Niedersächsischen Landtags (FDP) | |
• | Heiner Bartling, Parl. Geschäftsführer der SPD-Fraktion | |
• | Dr. Silke Lesemann, MdL (SPD) | |
• | Enno Hagenah, MdL (Bündnis 90/Die Grünen) | |
• | Christa Reichwaldt, Parl. Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke |
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Preise und Honorare | Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 171.000 Euro netto, zzgl. Ust. zur Verfügung. Als Preise sind vorgesehen:
1. Preis: 43.000,- Euro
2. Preis: 34.000,- Euro
3. Preis: 26.000,- Euro
4. Preis: 20.000,- Euro
5. Preis: 14.000,- Euro
Für Anerkennungen stehen insgesamt 34.000,- Euro zur Verfügung. |
Teilnehmer | Als Teilnehmer sind Architekten zugelassen. Die Anzahl der Teilnehmer der 1. Phase des Wettbewerbs ist nicht beschränkt.
Die Teilnehmer der 2. Phase werden durch das Preisgericht anhand der in der 1. Phase eingereichten Arbeiten ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Weiterbearbeitung im Rahmen der 2. Phase werden ca. 25 Arbeiten ausgewählt.
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Registrierung zur Teilnahme | Interessenten müssen sich auf dieser Homepage registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine automatisch generierte Email mit den Zugangsdaten zum Downloadbereich. (siehe "Wettbewerbsunterlagen")
Die Registrierung ist bis zum Abschluss des Bearbeitungszeitraums der 1. Phase des Wettbewerbs möglich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das Online-Registrierungsverfahren auf dieser Homepage. |
Teilnahmeberechtigung | Der Zulassungsbereich umfasst alle Staaten des EWR und die Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46-49 der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Natürliche und juristische Personen, die sich mit einem Unterauftragnehmer oder Argepartner mit entsprechenden Befähigungsnachweisen bewerben sind ebenso zugelassen, sofern Ihre Nachweise nach oben genannter Richtlinie anerkannt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden.
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Teilnahmehindernisse | Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt seien oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen könnten. Das gilt insbesondere für die in §4 Abs.2 der RPW 2008 genannten Personen, deren Ehegatten, Verwandten oder Verschwägerten ersten und zweiten Grades, sowie deren ständigen Geschäfts- oder Projektpartnern und den unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeitern der ausgeschlossenen Personen.
Bedienstete des Auslobers, Angestellte und sonstige ständige Mitarbeiter von Teilnehmern sowie solche Personen, die bis zum Tage der Bekanntmachung der Auslobung für diese tätig waren, dürfen nur teilnehmen, wenn sie mit der Wettbewerbsaufgabe nicht unmittelbar befasst waren.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gesellschafter und Mitglieder der Vertretungs- und Aufsichtsorgane von Gesellschaften oder Partnerschaften, die sich am Wettbewerb beteiligen.
Nicht ständige Mitarbeiter eines Teilnehmers, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, sowie Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht selbstständig am Wettbewerb teilnehmen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die ein über die Planungsleistungen hinausgehendes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsgegenstand haben, wenn dadurch die Konkurrenz um die Leistungen zur Realisierung des Wettbewerbsgegenstandes eingeschränkt werden kann.
Teilnehmer, die mit einem ausführenden Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, können durch eine Verpflichtung dieses Unternehmens, sich nicht um Bauleistungen für das Wettbewerbsprojekt zu bemühen, den Ausschluss vermeiden.
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Wettbewerbsunterlagen | Die Wettbewerbsunterlagen sowie die Informations- und Arbeitspläne stehen in einem Passwort geschützten Bereich der Wettbewerbshomepage ab dem 26. August 2009 zum Download zur Verfügung. |
Termine | • | Preisrichterkolloquium | 14. August 2009 | |
• | Registrierungsschluss | 30. September 2009, 18.00 Uhr MEZ | |
• | Download Wettbewerbsunterlagen 1. Phase | 26. August - 30. September 2009 | |
• | Besichtigungstermine | 2., 9. und 14. September 2009, jeweils 11.00 und 14.00 Uhr | |
• | Online Forum 1. Phase | 26. August - 9. September 2009 | |
• | Abgabe der Arbeiten 1. Phase | 30. September 2009, 18.00 Uhr MEZ | |
• | Abgabe der Modelle 1. Phase | 7. Oktober 2009, 18.00 Uhr MEZ | |
• | Preisgerichtssitzung 1. Phase | 6. und 7. November 2009 | |
• | Ausgabe der Unterlagen 2. Phase | 9. November 2009 | |
• | Online Forum 2. Phase | 9. - 23. November 2009 | |
• | Teilnehmerkolloquium | 19. November 2009 | |
• | Abgabe der Arbeiten 2. Phase | 11. Januar 2010 | |
• | Abgabe der Modelle 2. Phase | 18. Januar 2010 | |
• | Preisgerichtssitzung 2. Phase | 12. und 13. Februar 2010 |
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