AktuellZur Zeit erfolgt die Überarbeitungsphase der drei Büros der Preisgruppe. Ziel ist es, im September das Büro auszuwählen, dass mit der Erstellung des Quartierblatts beauftragt werden soll.
AusloberHansestadt Rostock
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Holbeinplatz 14
18069 Rostock

in Abstimmung mit der

Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung
und Wohnungsbau mbH

Am Vögenteich 26
18055 Rostock
AufgabeDer Neue Markt gehört zu den wichtigsten Plätzen der Hansestadt Rostock, seine derzeitige bauliche und in Teilen auch funktionale Situation entspricht jedoch in keiner Weise seiner möglichen und gewünschten Bedeutung. Mit dem städtebaulichen Ideenwettbewerb sollen städtebauliche Aspekte der Einordnung neuer Baukörper auf den vorgehaltenen städtischen Flächen untersucht, sowie Vorschläge zur Nutzungsverteilung in den Baumassen und zu Grundzügen der Baukörpergliederung unterbreitet werden.
StandortBei dem zu beplanenden Gebiet handelt es sich um eine ca. 3,75 ha große Fläche zwischen dem Neuen Markt im Citykernbereich, der Marienkirche, der Langen Straße mit der Nördlichen Altstadt, dem Rathaus und der Östlichen Altstadt.

Lagepläne und Abbildungen vom Grundstück sind unter 'Information' einzusehen.
VerfahrenDer Wettbewerb wird als offener, internationaler Planungswettbewerb mit zwei Phasen nach den "Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008" (RPW 2008) §3 Abs. 1 und Abs. 3 als Ideenwettbewerb ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Weitere Informationen zum Wettbewerb unter 'Downloads'.
TeilnahmeberechtigungAls Teilnehmer des zweiphasigen Wettbewerbs sind Architekten und Stadtplaner zugelassen. Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistung wird empfohlen, je nach Qualifikation des Teilnehmers, bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe mit Landschaftsarchitekten zusammenzuarbeiten. Der Zulassungsbereich umfasst alle Staaten der EWR. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Stadtplaner" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen (Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten) sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen (Gebäudeplanung, Stadtplanung, Freianlagenplanung) gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnehmer der 2. Phase werden durch das Preisgericht anhand der in der 1. Phase eingereichten Arbeiten ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Weiterbearbeitung im Rahmen der 2. Phase werden ca. 15 Arbeiten ausgewählt. Die Teilnahmeberechtigungen werden im Anschluss an die 1. Phase, vor Beginn der 2. Phase geprüft.
PreiseDer Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 80.000,00 Euro (netto) zur Verfügung.
Als Preise sind vorgesehen (Preissumme):
1. Preis: 32.000,00 Euro
2. Preis: 24.000,00 Euro
3. Preis: 14.000,00 Euro

Für Anerkennungen stehen insgesamt 10.000,00 Euro zur Verfügung.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
PreisgerichtDie Beurteilung der in beiden Wettbewerbsphasen eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus den nachfolgend genannten Personen zusammen.

Fachpreisrichter
Maik Buttler, Architekt, Rostock
Prof. Andreas Fritzen, Architekt/ Stadtplaner, Köln/ Bochum
Prof. Beate Niemann, Architektin/ Stadtplanerin, Düsseldorf/ Wismar
Klaus-H. Petersen, Architekt/ Stadtplaner, Lübeck
Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin

Stellvertretende Fachpreisrichter
Ursula Jastram, Architektin, Rostock
Björn Teichmann, Stadtplaner, Leipzig

Sachpreisrichter
Roland Methling, Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock
Andreas Herzog, Vorsitzender des Bauausschusses des Ortsbeirates der Hansestadt Rostock
Andreas Engelmann, Ausschuss für Stadtentwicklung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Ralph Müller, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock

Stellvertretende Sachpreisrichter
Dr. Liane Melzer, Senatorin Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur
Reingard Kraeft, Bauausschuss des Ortsbeirates der Hansestadt Rostock
Ulrike Jahnel, Ausschuss für Stadtentwicklung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Anja Epper, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock
voraussichtliche Termine
Registrierung ab15. Mai. 2013
Download der Wettbewerbsunterlagen 1. Phase ab3. Juni 2013
Online Forum 1. Phase3. Juni 2013 - 14. Juni 2013
Abgabe der Arbeiten 1. Phase1. Juli 2013
Preisgerichtssitzung 1. Phase13. August 2013
Download der Wettbewerbsunterlagen 2. Phase19. August 2013
Online Forum 2. Phase19. August 2013 - 30. August 2013
Teilnehmerkolloquium5. September 2013
Abgabe der Arbeiten 2. Phase14. Oktober 2013
Abgabe der Modelle21. Oktober 2013
Preisgerichtssitzung 2. Phase13. November 2013