Aktuell | Zur Zeit erfolgt die Überarbeitungsphase der drei Büros der Preisgruppe. Ziel ist es, im September das Büro auszuwählen, dass mit der Erstellung des Quartierblatts beauftragt werden soll. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslober | Hansestadt Rostock Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft Holbeinplatz 14 18069 Rostock in Abstimmung mit der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH Am Vögenteich 26 18055 Rostock | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgabe | Der Neue Markt gehört zu den wichtigsten Plätzen der Hansestadt Rostock, seine derzeitige bauliche und in Teilen auch funktionale Situation entspricht jedoch in keiner Weise seiner möglichen und gewünschten Bedeutung. Mit dem städtebaulichen Ideenwettbewerb sollen städtebauliche Aspekte der Einordnung neuer Baukörper auf den vorgehaltenen städtischen Flächen untersucht, sowie Vorschläge zur Nutzungsverteilung in den Baumassen und zu Grundzügen der Baukörpergliederung unterbreitet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standort | Bei dem zu beplanenden Gebiet handelt es sich um eine ca. 3,75 ha große Fläche zwischen dem Neuen Markt im Citykernbereich, der Marienkirche, der Langen Straße mit der Nördlichen Altstadt, dem Rathaus und der Östlichen Altstadt. Lagepläne und Abbildungen vom Grundstück sind unter 'Information' einzusehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wird als offener, internationaler Planungswettbewerb mit zwei Phasen nach den "Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008" (RPW 2008) §3 Abs. 1 und Abs. 3 als Ideenwettbewerb ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Weitere Informationen zum Wettbewerb unter 'Downloads'. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Als Teilnehmer des zweiphasigen Wettbewerbs sind Architekten und Stadtplaner zugelassen. Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistung wird empfohlen, je nach Qualifikation des Teilnehmers, bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe mit Landschaftsarchitekten zusammenzuarbeiten. Der Zulassungsbereich umfasst alle Staaten der EWR. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Stadtplaner" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen (Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten) sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen (Gebäudeplanung, Stadtplanung, Freianlagenplanung) gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Die Teilnehmer der 2. Phase werden durch das Preisgericht anhand der in der 1. Phase eingereichten Arbeiten ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Weiterbearbeitung im Rahmen der 2. Phase werden ca. 15 Arbeiten ausgewählt. Die Teilnahmeberechtigungen werden im Anschluss an die 1. Phase, vor Beginn der 2. Phase geprüft. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preise | Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 80.000,00 Euro (netto) zur Verfügung. Als Preise sind vorgesehen (Preissumme): 1. Preis: 32.000,00 Euro 2. Preis: 24.000,00 Euro 3. Preis: 14.000,00 Euro Für Anerkennungen stehen insgesamt 10.000,00 Euro zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Die Beurteilung der in beiden Wettbewerbsphasen eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus den nachfolgend genannten Personen zusammen. Fachpreisrichter
Stellvertretende Fachpreisrichter
Sachpreisrichter
Stellvertretende Sachpreisrichter
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voraussichtliche Termine |
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