Aktuell | Im Rahmen der Preisgerichtssitzung der zweiten Wettbewerbsphase am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. September 2022 wurden von den neun eingereichten Arbeiten vier mit Preisen und die weiteren fünf Arbeiten mit Anerkennungen ausgezeichnet. Den ersten Preis erhielt der Entwurf der Architekturbüros AllesWirdGut Architektur aus Wien und HERTL.ARCHITEKTEN aus Steyr in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros ZFG-Projekt aus Baden und FCP Fritsch, Chiari & Partner aus Wien. Das detaillierte Wettbewerbsergebnis mit allen Arbeiten der ersten und zweiten Phase kann unter dem Reiter "Ergebnis" eingesehen werden. Mit einer Pressemitteilung im Presseportal der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das Wettbewerbsergebnis erstveröffentlicht worden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausloberin | IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH Henkelstraße 164 40589 Düsseldorf vertreten durch Dr.-Ing. Heinrich Labbert, Technischer Geschäftsführer Michael Köhler, Technischer Geschäftsführer Manfred Kornfeld, Kaufmännischer Geschäftsführer Projektleitung TVG: Torsten Schröder, Technischer Prokurist im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Gebäudemanagement Auf‘m Hennekamp 45 40225 Düsseldorf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wurde als Planungswettbewerb mit zwei Phasen gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb in zwei Phasen mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 1 (Realisierungswettbewerb), Abs. 3 und Abs. 4 ausgelobt. Das Verfahren war anonym. Die Namen der Teilnehmenden der 2. Phase wurden den Mitgliedern des Preisgerichts und der Ausloberin erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts in der 2. Phase bekannt gemacht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jury | Fachpreisrichter/-innen: Dorothée Schneider Architektin, Stadtkämmerin, Landeshauptstadt Düsseldorf Cornelia Zuschke Architektin, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, Landeshauptstadt Düsseldorf Prof. Markus Allmann Architekt, München Peter Bastian Architekt, Münster Elke Delugan-Meissl Architektin, Wien Univ.-Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla Bauingenieur, Herten Heinz Peter Koch Maschinenbauingenieur, Darmstadt Prof. Dr.-Ing. Manfred Keuser Bauingenieur, München Prof. Hilde Léon Architektin, Berlin Univ.-Prof. Christa Reicher Architektin, Aachen Sachpreisrichter/-innen: Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister, Landeshauptstadt Düsseldorf Dr.-Ing. Heinrich Labbert Geschäftsführung IPM Düsseldorf GmbH, Düsseldorf Andreas Hartnigk Fraktion CDU, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf Angela Hebeler Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf Elke Fobbe Fraktion SPD, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf Mirko Rohloff Fraktion FDP, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf Daniela Dauner Fraktion Die Linke, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf Markus Badzio Fraktion Die PARTEI / Klimaliste, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf Dr. Hans-Joachim-Grumbach Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beurteilungsverfahren im Wettbewerb | Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten wurden ganzheitlich anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behielt sich hierbei vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie in der Gewichtung darstellte. Alle Teilkriterien betreffen ganzheitlich insgesamt die Nachhaltigkeit der Entwürfe.
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Preise und Aufwands-entschädigung | Die Ausloberin stellte für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 1.600.000 Euro (netto) zur Verfügung. Als eine pauschale Aufwandsentschädigung wurde in der 1. und in der 2. Phase jeweils eine Gesamtsumme von 560.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen ausgezahlt. Für Preise wurde in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 480.000 Euro (netto) ausgeschüttet. Vorgesehen war folgende Verteilung der Preise: 1. Preis: 160.000 Euro 2. Preis: 105.000 Euro 3. Preis: 70.000 Euro 4. Preis: 50.000 Euro Für Anerkennungen standen insgesamt 95.000 Euro zur Verfügung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmer/-innen | Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wurden 22 Teilnehmende aufgefordert. Sie wurden durch einen international offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt (siehe unter "Bewerbung"). Zur Teilnahme am Planungswettbewerb war jeweils nur der/die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber, Bewerberin oder Bewerbungsgemeinschaft bzw. sein/ihr Büro berechtigt. Für die Teilnahme an der 2. Phase des Wettbewerbs hat das Preisgericht 9 Teilnehmende der 1. Phase ausgewählt. Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen war es erforderlich, mit Fachingenieuren entsprechend des Vergabegegenstands der Generalplanungsleistung zusammenzuarbeiten. Sollte sich der Teilnehmende bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe von Fachleuten aus Bereichen wie z.B. Infrastruktur- und Verkehrsplanung beraten lassen haben, bedeutete deren Mitwirkung keine Erweiterung des Leistungsbildes der Generalplanung. Die Namen der beratenden Fachleute konnten in der Urheberschaftserklärung als solche genannt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Als Generalplanende teilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 waren in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tag der Bekanntmachung, nach den am Tag der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Zur Bewerbung hatte die/der Architekt/in ein Team mit einer/einem Ingenieur/in für Technische Ausrüstung und einer/einem Ingenieur/in für Tragwerksplanung zu benennen, die, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllte die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügte, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt waren ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigten Vertreter/in zu benennen, die/der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die/Der bevollmächtigte Vertreter/in sowie die/der verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit mussten die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmehindernisse | Teilnahmehindernisse waren in §4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie §6 und §7 VgV beschrieben. Sonstige gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Beauftragung | Zur Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin, soweit sie ihrerseits dazu von der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt wird, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in §8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV einen der Preisträger/innen mit weiteren Leistungen gemäß §34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), §55 (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 bis 8), §51 (Fachplanung Tragwerksplanung) sowie den erforderlichen weiteren Leistungen zur Koordinierung der Fachplaner (Generalplanung) beauftragen, sofern der (Weiter-)Beauftragung im Übrigen kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Die erste Auftragsstufe wird voraussichtlich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß §34 bzw. §51 bzw. §55 HOAI 2021 umfassen. Die zweite Auftragsstufe wird u.a. die Leistungen der Leistungsphase 3 und die dritte Auftragsstufe die Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß §34 bzw. §51 bzw. §55 HOAI 2021 umfassen. Insgesamt umfasst der Leistungsumfang Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 der HOAI. Geplant ist, dass der Generalplanende für seine Leistungen ein Pauschalfesthonorar erhält, das sich aus Teilpauschalen für die einzelnen Beauftragungsstufen unterteilt. §8 Abs. 2 RPW 2013 wird dadurch Rechnung getragen, dass, wenn die vollständige Ausführungsplanung sowie die der Leistungsphasen 6 bis 8 durch die Art der Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist oder aus anderen Gründen eine solche nicht beauftragt wird, die Auftraggeberin durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers sicherstellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Dies umfasst bspw. die Beauftragung von Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Termine |
Die IPM behält sich Änderungen im Terminablauf vor. Die genauen Termine sowie etwaige Terminänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |