AktuellDer Wettbewerb wurde am 1. März 2021 gestartet, nachdem zuvor 20 Teilnehmende über einen offenen Teilnahmewettbewerb ausgewählt wurden. Mittlerweile hat am 12./13. Oktober 2021 die Sitzung des Preisgerichts der 2. Phase stattgefunden, in dem der Entwurf von Hascher Jehle Architektur mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde.
AusloberFreistaat Bayern
vertreten durch
Staatliches Bauamt Würzburg
VerfahrenDer Wettbewerb wurde als interdisziplinärer Planungswettbewerb mit zwei Phasen gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 ausgelobt. Das Verfahren war anonym.
TeilnehmendeÜber ein offenes Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) wurden 20 Teilnehmende zur Teilnahme an der 1. Phase des Wettbewerbs ausgewählt.
Aus den in der 1. Phase des Wettbewerbs eingegangenen Arbeiten wurden vom Preisgericht in der Sitzung des Preisgerichts der 1. Phase 7 Teilnehmende ausgewählt und zur Vertiefung ihrer Wettbewerbsbeiträge in der 2. Phase des Wettbewerbs auf Basis des Entwurfskonzeptes aus der 1. Phase aufgefordert.
JuryFachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Prof. Hans Peter Haid, Architekt und Stadtplaner, Nürnberg
Markus Hammes, Architekt, Stuttgart (Vorsitz)
Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin, Berlin
BD Jan Knippel, Architekt, Staatliches Bauamt Würzburg
Prof. Dr. Gesine Marquardt, Architektin, Dresden
Alfred Nieuwenhuizen, Architekt, Berlin
Rainer Post Architekt, München
Benjamin Schneider, Architekt, Stadtbaurat Würzburg
Wolfram Steinsberger, Ingenieur, Filderstadt
Prof. Dr. Wolfram Stephan, Ingenieur, TH Nürnberg
MR Thomas Wolf, Architekt, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, München
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
MDirigin Andrea Degl, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, München
Prof. Dr. Georg Ertl, Ehem. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Würzburg
Prof. Dr. Matthias Frosch, Dekan der Medizinischen Fakultät, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Prof. Dr. Jens Maschmann, Ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Würzburg
MDirigent Dr. Michael Mihatsch, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, München
Philip Rieger, Kaufmännischer Direktor, Universitätsklinikum Würzburg
Wolfgang Roth, Stadtrat, Stadtratsfraktion CSU, Würzburg
RD Dr. Yannick Schönwälder, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, München
StM Bernd Sibler, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, München
Dr. Sandra Vorlová, Stadträtin, Stadtratsfraktion Die Grünen, Würzburg
Preise und AufwandsentschädigungDer Auslober stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 2.220.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der §§35, 38, 52 und 56 HOAI, des MB51 und RPW 2013 und vor dem Hintergrund der Größe und Komplexität des Projekts sowie der Anforderungen des Wettbewerbs.

Jeder Teilnehmende der 1. Phase, der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgab, erhielt eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25.000 Euro (netto); erhöht im Verlauf des Verfahrens auf 40.000 Euro (netto). Jeder Teilnehmende der 2. Phase, der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgab, erhielt zusätzlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100.000 Euro (netto).

Der verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme stand für drei Preise zur Verfügung.
TeilnahmeberechtigungAls Generalplanende teilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" bzw. „Architekt“ berechtigt und freiberuflich tätig sind.
Zur Bewerbung hat der Generalplanende (Architekt/in) ein Team mit einer/einem Landschaftsarchitektin/en, sowie Fachingenieuren/innen für Technische Ausrüstung für die im Wettbewerb geforderten Leistungen und für Tragwerksplanung zu benennen, die jeweils, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ bzw. "Ingenieur/in" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind.
Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Fachplaner müssen mind. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem fachspezifischen Ingenieurstudiengang entsprechend der unter II.1.1 genannten Fachdisziplinen verfügen und berechtigt sein entsprechend „Leistungen bei der Technischen Ausrüstung“ gemäß HOAI §53 der einzelnen Anlagengruppen, bzw. „Leistungen bei der Tragwerksplanung“ gemäß HOAI §49 zu erbringen.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, welche die Anforderungen erfüllen, die an einzelne natürliche Personen als Teilnehmende gestellt werden. Die beabsichtigte Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen.
Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und für die Wettbewerbsteilnahme eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie die/der verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden.

Die Teilnahmeberechtigung der Urheberinnen (gem. RPW 2013 Verfasser) wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gem. §4 Abs.1 und 2 RPW 2013) überprüft, ebenso wie die Übereinstimmung der Urheber/innen der eingereichten Arbeit mit den Angaben im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, zumal andere Urheber/innen der gleichen Fachrichtung als angegeben am Verfahren nicht teilnehmen dürfen. Eine Nichtübereinstimmung in den Angaben zu den verantwortlichen Bewerbern in den Unterlagen des Teilnahmeantrags und zu den in der Urherberschaftserklärung genannten Personen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Anforderungen an die Bewerbendengemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbendengemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbendengemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
Geforderte Leistungen im WettbewerbIn der 1. Phase des Wettbewerbs waren Lösungsansätze im Sinne des § 3 Abs. 4 RPW 2013 auszuarbeiten. Gefordert wurden dabei ein Konzept für die städtebauliche und verkehrslogistische Gesamtentwicklung, ein Strukturkonzept für die Neubauten des 1. und 2. Bauabschnitts sowie ein Konzept für die innere Organisation der Gebäude. Weitere Vorgaben waren der Wettbewerbsauslobung zu entnehmen, die nur die zur Bearbeitung der 1. Phase ausgewählten Teilnehmenden erhalten haben.
Kriterien für die Bewertung der ProjekteAlle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten wurden ganzheitlich anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt, die insgesamt die Nachhaltigkeit der Entwürfe betreffen. Das Preisgericht behielt sich hierbei vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie in der Gewichtung darstellt.
- städtebauliche und freiraumplanerische Qualität
- Architektonische Qualität
- Funktionalität und Erschließung
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Technische Qualität
- Ökologische Qualität
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Weitere BeauftragungIm Anschluss an den Wettbewerb führte der Auslober ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV) mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs durch. Die Auftragsvergabe erfolgte nach Zuschlagskriterien, die den Bietenden im Nachgang des Wettbewerbs mitgeteilt wurden. Das Wettbewerbsergebnis hatte dabei ein Gewicht von 50 %, davon fielen 45% auf den Wettbewerbsrang und 5 % auf die Lösungskompetenz. Letztere beurteilte die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs. Daneben waren die Honorarhöhe sowie auftragsbezogene Kriterien zur Projektumsetzung maßgeblich und ebenfalls mit 50% gewichtet.
Termine
Bewerbungsschluss28. Januar 2021 (18.00 Uhr MEZ)
Auswahl der Teilnehmenden16. Februar 2021
Bearbeitungszeitraum 1. Phase1. März - 26. Mai 2021
Sitzung des Preisgerichts 1. Phase21. und 22. Juni 2021
Bearbeitungszeitraum 2. Phase30. Juni - 13. September 2021
Sitzung des Preisgerichts 2. Phase12. und 13. Oktober 2021
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