Aktuell | Seit Abschluss des von [phase eins]. betreuten Wettbewerbs im Jahr 2015 wurde an der Umsetzung des Entwurfs der Gewinner des Wettbewerbs (winkler + ruck architekten mit Architekt Ferdinand Certov und Winkler Landschaftsarchitektur) geplant. Am 6. Dezember 2023 wurde das Wien Museum nach drejähriger Bauzeit feierlich neu eröffnet. Auf der offiziellen Website des Museums ist ein informatives Video zum Prozess veröffentlicht. > Alle Entwürfe des Wettbewerbs sind zudem im Bereich Ergebnis auf dieser Webseite dokumentiert. Presseinformationen mit weiterem Bildmaterial finden Sie auf der Projektwebseite des Wien Museums. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausloberin | Wien Museum Projekt GmbH Messeplatz 1 1021 Wien vertreten durch: Stephan Barasits und Christian Kircher, Geschäftsführer www.wienmuseumneu.at | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wien Museum | Das Wien Museum ist ein urbanes Universalmuseum mit einem breiten Spektrum von Sammlungen und Ausstellungen - von Stadtgeschichte über Kunst bis zu Mode und Alltagskultur, von den Anfängen der Besiedelung bis zur Gegenwart. Mit dieser generalistischen Ausrichtung und seinem interdisziplinären Potential hat das Wien Museum eine einzigartige Position in der Wiener Museumslandschaft. Es ist an mehreren Orten der Stadt präsent. Am Beispiel der Stadt Wien werden übergreifende gesellschaftliche, kulturelle und urbane Veränderungen im Vergleich mit anderen Großstädten thematisiert. Ziel des Museums ist es, beim Blick auf die Geschichte und bei der Arbeit mit den historischen Zeugnissen offen für aktuelle Themen und Fragestellungen zu sein. Grundlage dafür ist die Bewahrung, Erforschung und permanente Neuinterpretation der Sammlungsobjekte und deren Bedeutung im Leben der Menschen. Obwohl sich das Wien Museum nicht primär als Kunst-Institution versteht, ist auch die Befassung mit Kunst und ihren Entstehungsbedingungen Aufgabe des Museums. Ästhetische Phänomene werden in gesellschaftspolitische und kulturgeschichtliche Zusammenhänge gestellt und mit über sie hinausreichenden Fragen ergänzt („Kunst Plus“ als Prinzip). Die Geschichte der Stadt und ihrer Kulturen wird nicht als homogenisierter Prozess gesehen: Im Sammeln und Ausstellen wird sie als Ergebnis von Lebensweisen, Interessen und Erinnerungen von Menschen unterschiedlicher Herkunft bearbeitet. Künftig wird nach den Prinzipien der radikalen Selektivität und des signifikanten Ausschnitts gesammelt. Die Sammlungen sind auf Wien konzentriert, verstärkt werden sie um Objekte aus dem 20. und 21. Jahrhundert erweitert. Das Wien Museum ist Wissensspeicher und öffentliches Medium. Es bietet Denk- und Reflexionsraum für Alteingesessene, Wien-Neulinge und Kurzzeit-Gäste. www.wienmuseum.at | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wird als offener, zweistufiger, anonymer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil mit anschließendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. ausgelobt (siehe „Wettbewerbsstandard Architektur – WOA 2010“ Teil A Artikel V 1a, 2a, 2b und 3b). Das Preisgericht hat in der 1. Stufe anhand von Vorentwurfskonzepten mit städtebaulichem Schwerpunkt 14 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer für die 2. Stufe des Wettbewerbs ausgewählt - anhand der in der Auslobung genannten Beurteilungskriterien. In der 2. Stufe des Wettbewerbs werden anhand von vertieften Weiterbearbeitungen der Vorentwurfskonzepte der 1. Stufe die Preisträgerinnen bzw. Preisträger ermittelt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren soll ein Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 mit der Gewinnerin bzw. dem Gewinner des Wettbewerbs durchgeführt werden. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen (im Anschluss an den Wettbewerb) umfassen Leistungen nach Abschnitt A § 3 und C § 3 HOA 2004 bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Abs. 1-5 ) sowie die künstlerische Oberleitung. Die Ausloberin behält sich jedoch vor, in den Wettbewerbsunterlagen Einschränkungen zu formulieren, z.B. für den Fall der Nichtrealisierung des Projektes, einer Generalunternehmervergabe oder der Durchführung eines PPP Verfahrens. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahme- berechtigung | Der Zulassungsbereich umfasst die WTO Mitgliedsstaaten sowie Serbien und Bosnien und Herzegowina. Die Teilnahmeberechtigung wird anhand der Befugnis geprüft. Sie muss zum Zeitpunkt der Vorlage der Wettbewerbsarbeiten vorliegen und während des gesamten Wettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens gegeben sein. Als befugt gelten:
Zur Teilnahme an der 2. Stufe sind nur die vom Preisgericht aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 1. Stufe des Wettbewerbs ausgewählten und verständigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern berechtigt. Die zur Teilnahme an der 2. Stufe ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben, je nach eigener Qualifikation, für die Bearbeitung in der 2. Stufe eine Freiraumplanerin oder Freiraumplaner, resp. eine Landschaftsarchitektin oder einen Landschaftsarchitekten, als Mitverfasserin bzw. Mitverfasser zu wählen und in der Verfassererklärung der 2. Stufe zu nennen. Für diese gelten die o.g. Anforderungen entsprechend. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 1. Stufe verpflichten sich, der allfälligen Einladung zur Teilnahme an der 2. Stufe Folge zu leisten und zwar in derselben personellen Zusammensetzung der Entwurfsverfasser, in der die Teilnahme an der 1. Stufe erfolgte. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Jede Teilnehmerin oder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal zugelassen (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen die Verfasserin bzw. der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf beratende Fachleute von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sofern diese nicht den Wettbewerb verfälschen. Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer gibt mit der Verfassererklärung eine Eigenerklärung über die Teilnahmeberechtigung ab. Die Eignungsprüfung findet nach der Entscheidung des Preisgerichts nur bei der Gewinnerin bzw. dem Gewinner statt, als Voraussetzung für deren bzw. dessen Ladung zum Verhandlungsverfahrens. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopien der Eintragungsurkunden bzw. Bescheinigung einer Listeneintragung in einer Architektenkammer oder durch Studiennachweise) zusammen mit der Verfassererklärung der 2. Stufe nachzuweisen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Fachleute, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden von der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt. Die Ausloberin kann den Nachweis der Befugnis jederzeit fordern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Bearbeitungs- honorare | Die Ausloberin stellt für Bearbeitungshonorare, Preise und Anerkennungspreise einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 138.000 Euro (netto) zur Verfügung (Wettbewerbssumme). Als Preise sind vorgesehen (Preissumme):
Es stehen insgesamt 9.000,- Euro für bis zu drei Anerkennungspreise zur Verfügung. Das Preisgericht ist diesbezüglich frei in welcher Form die Anerkennungspreise verteilt werden. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer der 2. Stufe, die bzw. der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgibt, erhält zusätzlich ein pauschales Bearbeitungshonorar in Höhe von 8.000 Euro (netto). Bei mehr als 12 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern wird die Wettbewerbssumme entsprechend erhöht. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preissumme neu festlegen. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Bearbeitungshonorare und Preisgelder sind Nettobeträge. Preisträgerinnen bzw. Preisträger oder Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die in Österreich Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Die Beurteilung der in beiden Wettbewerbsstufen eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter :
Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
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Termine |
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Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. Im Fall von Abweichungen und Widersprüchen zur englischen Fassung gilt die deutsche Textfassung als verbindlich. |