AktuellSeit Abschluss des von [phase eins]. betreuten Wettbewerbs im Jahr 2015 wurde an der Umsetzung des Entwurfs der Gewinner des Wettbewerbs (winkler + ruck architekten mit Architekt Ferdinand Certov und Winkler Landschaftsarchitektur) geplant. Am 6. Dezember 2023 wurde das Wien Museum nach drejähriger Bauzeit feierlich neu eröffnet.

Auf der offiziellen Website des Museums ist ein informatives Video zum Prozess veröffentlicht.

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Alle Entwürfe des Wettbewerbs sind zudem im Bereich Ergebnis auf dieser Webseite dokumentiert.

Presseinformationen mit weiterem Bildmaterial finden Sie auf der Projektwebseite des Wien Museums.
AusloberinWien Museum Projekt GmbH
Messeplatz 1
1021 Wien

vertreten durch:
Stephan Barasits und Christian Kircher, Geschäftsführer

www.wienmuseumneu.at
Wien MuseumDas Wien Museum ist ein urbanes Universalmuseum mit einem breiten Spektrum von Sammlungen und Ausstellungen - von Stadtgeschichte über Kunst bis zu Mode und Alltagskultur, von den Anfängen der Besiedelung bis zur Gegenwart.
Mit dieser generalistischen Ausrichtung und seinem interdisziplinären Potential hat das Wien Museum eine einzigartige Position in der Wiener Museumslandschaft. Es ist an mehreren Orten der Stadt präsent. Am Beispiel der Stadt Wien werden übergreifende gesellschaftliche, kulturelle und urbane Veränderungen im Vergleich mit anderen Großstädten thematisiert.
Ziel des Museums ist es, beim Blick auf die Geschichte und bei der Arbeit mit den historischen Zeugnissen offen für aktuelle Themen und Fragestellungen zu sein. Grundlage dafür ist die Bewahrung, Erforschung und permanente Neuinterpretation der Sammlungsobjekte und deren Bedeutung im Leben der Menschen. Obwohl sich das Wien Museum nicht primär als Kunst-Institution versteht, ist auch die Befassung mit Kunst und ihren Entstehungsbedingungen Aufgabe des Museums. Ästhetische Phänomene werden in gesellschaftspolitische und kulturgeschichtliche Zusammenhänge gestellt und mit über sie hinausreichenden Fragen ergänzt („Kunst Plus“ als Prinzip).
Die Geschichte der Stadt und ihrer Kulturen wird nicht als homogenisierter Prozess gesehen: Im Sammeln und Ausstellen wird sie als Ergebnis von Lebensweisen, Interessen und Erinnerungen von Menschen unterschiedlicher Herkunft bearbeitet. Künftig wird nach den Prinzipien der radikalen Selektivität und des signifikanten Ausschnitts gesammelt. Die Sammlungen sind auf Wien konzentriert, verstärkt werden sie um Objekte aus dem 20. und 21. Jahrhundert erweitert.
Das Wien Museum ist Wissensspeicher und öffentliches Medium. Es bietet Denk- und Reflexionsraum für Alteingesessene, Wien-Neulinge und Kurzzeit-Gäste.

www.wienmuseum.at
VerfahrenDer Wettbewerb wird als offener, zweistufiger, anonymer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil mit anschließendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. ausgelobt (siehe „Wettbewerbsstandard Architektur – WOA 2010“ Teil A Artikel V 1a, 2a, 2b und 3b).

Das Preisgericht hat in der 1. Stufe anhand von Vorentwurfskonzepten mit städtebaulichem Schwerpunkt 14 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer für die 2. Stufe des Wettbewerbs ausgewählt - anhand der in der Auslobung genannten Beurteilungskriterien.

In der 2. Stufe des Wettbewerbs werden anhand von vertieften Weiterbearbeitungen der Vorentwurfskonzepte der 1. Stufe die Preisträgerinnen bzw. Preisträger ermittelt.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren soll ein Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 mit der Gewinnerin bzw. dem Gewinner des Wettbewerbs durchgeführt werden.

Die verfahrensgegenständlichen Leistungen (im Anschluss an den Wettbewerb) umfassen Leistungen nach Abschnitt A § 3 und C § 3 HOA 2004 bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Abs. 1-5 ) sowie die künstlerische Oberleitung. Die Ausloberin behält sich jedoch vor, in den Wettbewerbsunterlagen Einschränkungen zu formulieren, z.B. für den Fall der Nichtrealisierung des Projektes, einer Generalunternehmervergabe oder der Durchführung eines PPP Verfahrens.
Teilnahme-
berechtigung
Der Zulassungsbereich umfasst die WTO Mitgliedsstaaten sowie Serbien und Bosnien und Herzegowina. Die Teilnahmeberechtigung wird anhand der Befugnis geprüft. Sie muss zum Zeitpunkt der Vorlage der Wettbewerbsarbeiten vorliegen und während des gesamten Wettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens gegeben sein.

Als befugt gelten:
Österreichische Architektinnen und Architekten, Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.
Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des Berufes eines selbständgen Architekten berechtigt sind.
Natürliche Personen, die Staatsangehörige der WTO Mitgliedsstaaten oder Serbien oder Bosnien und Herzegowina sind und eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers besitzen.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer bzw. die Verfasserin oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Zur Teilnahme an der 2. Stufe sind nur die vom Preisgericht aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 1. Stufe des Wettbewerbs ausgewählten und verständigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern berechtigt.
Die zur Teilnahme an der 2. Stufe ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben, je nach eigener Qualifikation, für die Bearbeitung in der 2. Stufe eine Freiraumplanerin oder Freiraumplaner, resp. eine Landschaftsarchitektin oder einen Landschaftsarchitekten, als Mitverfasserin bzw. Mitverfasser zu wählen und in der Verfassererklärung der 2. Stufe zu nennen. Für diese gelten die o.g. Anforderungen entsprechend.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 1. Stufe verpflichten sich, der allfälligen Einladung zur Teilnahme an der 2. Stufe Folge zu leisten und zwar in derselben personellen Zusammensetzung der Entwurfsverfasser, in der die Teilnahme an der 1. Stufe erfolgte.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.
Jede Teilnehmerin oder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal zugelassen (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen die Verfasserin bzw. der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf beratende Fachleute von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sofern diese nicht den Wettbewerb verfälschen.
Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer gibt mit der Verfassererklärung eine Eigenerklärung über die Teilnahmeberechtigung ab. Die Eignungsprüfung findet nach der Entscheidung des Preisgerichts nur bei der Gewinnerin bzw. dem Gewinner statt, als Voraussetzung für deren bzw. dessen Ladung zum Verhandlungsverfahrens. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopien der Eintragungsurkunden bzw. Bescheinigung einer Listeneintragung in einer Architektenkammer oder durch Studiennachweise) zusammen mit der Verfassererklärung der 2. Stufe nachzuweisen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Fachleute, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden von der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt.
Die Ausloberin kann den Nachweis der Befugnis jederzeit fordern.
Preise und Bearbeitungs-
honorare
Die Ausloberin stellt für Bearbeitungshonorare, Preise und Anerkennungspreise einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 138.000 Euro (netto) zur Verfügung (Wettbewerbssumme). Als Preise sind vorgesehen (Preissumme):
1. Preis:15.000,- Euro
2. Preis:10.000,- Euro
3. Preis: 8.000,- Euro

Es stehen insgesamt 9.000,- Euro für bis zu drei Anerkennungspreise zur Verfügung. Das Preisgericht ist diesbezüglich frei in welcher Form die Anerkennungspreise verteilt werden.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer der 2. Stufe, die bzw. der eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgibt, erhält zusätzlich ein pauschales Bearbeitungshonorar in Höhe von 8.000 Euro (netto). Bei mehr als 12 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern wird die Wettbewerbssumme entsprechend erhöht.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preissumme neu festlegen.
Weitere Kosten werden nicht erstattet.
Bearbeitungshonorare und Preisgelder sind Nettobeträge. Preisträgerinnen bzw. Preisträger oder Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die in Österreich Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
PreisgerichtDie Beurteilung der in beiden Wettbewerbsstufen eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch das Preisgericht. Es setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Bernardo Bader, Architekt, Dornbirn
Emanuel Christ, Architekt, Basel (Preisgerichtsvorsitz)
Elke Delugan-Meissl, Architektin, Wien (stellv. Preisgerichtsvorsitz)
Anna Detzlhofer, Landschaftsplanerin, Wien
Franz Kobermaier, Dienststellenleiter MA 19, Architektur und Stadtgestaltung, Wien
Walter Krauss, Abteilungsleiter MA 21, Stadtteilplanung und Flächennutzung, Wien
Erich Raith, Architekt, Wien
Werner Schuster, Gruppenleiter Hochbau, MD - Geschäftsbereich Bauten und Technik, Wien
Karin Triendl, Architektin, Wien
Günter Zamp-Kelp, Architekt, Berlin

Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Stephan Barasits, Geschäftsführer Wien Museum Projekt GmbH, Geschäftsführer
WSE Wiener Standortentwicklung GmbH
Matti Bunzl, Designierter Direktor Wien Museum
Sabine Haag, Generaldirektorin Kunsthistorisches Museum Wien
Marie-Paule Jungblut, Direktorin Historisches Museum Basel
Christian Kircher, Geschäftsführer Wien Museum Projekt GmbH, Finanzdirektor, Wien Museum

Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter :
Christoph Hrncir, Dezernatsleiter MA 21, Stadtteilplanung und Flächennutzung, Wien
Robert Kniefacz, stellv. Dienststellenleiter MA 19, Architektur und Stadtgestaltung, Wien
Andrea Kreppenhofer, Stellv. Dienststellenleiterin MA 19, Architektur und Stadtgestaltung, Wien
Peter Nageler, Architekt, Wien
Richard Scheich, Architekt, Wien
Stefanie Wögrath, Architektin, Wien

Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Josef Herwei, Geschäftsführer WSE Wiener Standortentwicklung GmbH
Marie-Theres Holler, Leitung Abteilung Infrastruktur, Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
Andreas Rudigier, Direktor Vorarlberg Museum
Termine
Bearbeitungszeitraum 1. Stufe 20. März bis 18. Mai 2015
Abgabe der Arbeiten 1. Stufe 18. Mai 2015
Abgabe Modell 1. Stufe26. Mai 2015
Teilnehmerkolloquium 1. Stufe in Wien30. März 2015
Online-Forum 1. Stufe20. März bis 9. April 2015
Preisgerichtssitzung 1. Stufe 22. bis 24. Juni 2015
Bearbeitungszeitraum 2. Stufe17. Juli bis 29. September 2015
Besichtigungstermin 2. Stufe in Wien Ende Juli 2015
Online-Forum 2. Stufe17. Juli bis 31. Juli 2015
Abgabe der Arbeiten 2. Stufe (Set A)29. September 2015
Abgabe der Arbeiten 2. Stufe (Set B)6. Oktober 2015
Preisgerichtssitzung 2. Stufe 18./19. November 2015
Pressekonferenz 20. November 2015
Ausstellung26. November 2015 bis 7. Februar 2016
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